Reisedienst Wittmann
Inhaberin: Manuela Wittmann
Geschäftssitz:
Reisedienst Wittmann
Niedersbühlweg 5
94234 Viechtach
Tel.: 09941 / 1015
Fax: 09941 / 401660
Rezeption:
Residenz “Am Weißen Regen”
Am Regen 2-4
93444 Bad Kötzting
Rezeption:
Ferienhäuser “Schlossberg”
Am Kellerberg 91/12
93499 Zandt
Bankverbindung:
Konto: 252 00 88 00
BLZ: 781 400 00
e-mail: info@reisedienst-wittmann.de
USt-IdNr.: DE 269231410
St.-Nr.: 170/289/30399
Gerichtsstand: Viechtach
Unsere Partner:
Lodgeit-Hotelsoftware | ||
| www.ferienhaus-urlaub.de |
Unsere AGB
Auch bei der Reservierung von Ferienhäusern und Appartements geht es nicht ohne rechtliche Regelung. Selbstverständlich finden auch hier die geltenden Regeln des Beherbergungsrechtes ihre Anwendung. Auf einige Punkte möchten wir besonders eingehen:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist geschlossen, sobald das Haus/Appartement bestellt und zugesagt ist, sei es in schriftlicher Form innerhalb der gesetzten Fristen oder mündlich.
2. Der Gast erhält hierauf eine schriftliche Bestätigung seiner Buchung mit Angabe des Datums und des Preises.
3. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
4. Der Mieter ist verpflichtet sorgsam mit der ihm überlassenen Einrichtung samt Inventar umzugehen und eventuelle Schäden sofort dem Vermieter zu melden. Bei grobem Verstoß ist der Vermieter berechtigt eine Nachforderung an Reinigungskosten zu stellen.
5. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Ersatz zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten.
6. Der Gast ist verpflichtet bei Rücktritt vom Vertrag und bei Nichtanreise den vereinbarten Preis ganz oder anteilsmäßig zu bezahlen.
Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung
gegenüber dem Reisedienst-Wittmann vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen.
Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung
nicht in Anspruch, so stehen dem Reisedienst Wittmann unter Berücksichtigung
gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung folgende
pauschale Entschädigungen zu:
Bei einem Rücktritt
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 0 % des Reisepreises
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
am Tag des Reisebeginns
und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass dem Reisedienst-Wittmann tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten
Kostenpauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast nur zur
Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
Der Reisedienst-Wittmann empfiehlt dringend zur Meidung unnötiger Kosten bei
unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.